Fachveranstaltung der KBV am 31. August 2006 in Berlin

Karin Stötzner (DAG SHG)

Patientenorientierung im KV-System – Was wünschen sich die Versicherten?

Stichworte für den Beitrag (11.30 Uhr)

Die Mehrzahl aller Patienten und Patientinnen sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Kassenärzte und –ärztinnen sind daher ihre ersten und wichtigsten Partner in der gesundheitlichen Versorgung. Erwartungen richten sich deswegen vor allem an die niedergelassen Ärzte und Ärztinnen und weniger an deren Standes- und Interessenvertretung die Kassenärztlichen Vereinigungen. Trotzdem lassen sich aus der Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und Organisationen und den Wünschen an eine partnerschaftliche Beziehung zu Niedergelassenen einige wichtige Anforderungen an das KV-System benennen, die bei einer stärkeren Patientenorientierung zu berücksichtigen wären. Diese Anforderungen beziehen sich auf die Themenfelder:

Transparenzerfordernisse
Barrierefreiheit
Integrierte Versorgung

Dienstleistungsqualität
Kommunikationskultur
Patientenbeteiligung

Patienten in Selbsthilfe wissen, dass Kassenärztliche Vereinigungen in erster Linie Interessenvertretung der Kassenärzte und Ärztinnen sind. Mit Blick auf ihre Rolle als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einem Sicherstellungsauftrag für eine angemessene gesundheitliche Versorgung wird aber auch erwartet, dass Kassenärztliche Vereinigung wesentlich stärker als bisher auch Informations- und Service-Funktionen für Patienten übernehmen, die sich auf Fragen kassenärztlicher Angelegenheiten beziehen.

Transparenzerfordernisse

1 Informationssysteme

  • umfassende, aussagefähige, leicht zugängliche und verständliche Informationen über das Leistungs- und Kompetenzspektrum in der ärztlichen Versorgung, die eine qualifizierte Arzt und Therapeuten-Suche ermöglicht. Es gibt im deutschen Gesundheitswesen keine andere Instanz als die KVen, die fundiertes Wissen über Ärzte und Ärztinnen zur Verfügung stellen können. Hier haben die KVen eine besondere Verpflichtung

  • Informationsangebote nicht nur im Internet sondern auch als Beratungsstelle vor Ort, bei der ein persönliches Gespräch möglich ist – Gesundheitslotsen

  • Informationen über Ärzt/innen, die auch detailliert nach Behandlungsmethoden, Spezialkompetenzen bei der Behandlung bestimmter Krankheitsbilder sortiert angeboten werden können
    (Patienten wollen nicht nur Adressen von Ärzt/innen nach Fachgebieten, Zusatzbezeichnungen und Stadtteilen, sondern vor allem Aussagen darüber, wer in bestimmten Themenfeldern Erfahrung hat und über besondere Kompetenzen oder Untersuchungsmöglichkeiten verfügt)
    Hier sind die vorhanden Informationssysteme bei weitem nicht ausreichend. Notwendig ist die gemeinsame Erarbeitung eines Informationsrasters, das den Informationsbedürfnissen der Patienten gerecht wird.

  • Notwendig ist eine Diskussion über bedingte Öffnung des Werbeverbots für Ärzte, das bisher weitergehende Informationen nicht zulässt

  • Informationen müssen auf der Basis geprüfter Verfahren Aussagen über die Qualität der Leistung geben können. Der Hinweis darauf, dass bestimmte Leistungen einer regelmäßigen Stichprobenprüfung unterzogen werden, reichen nicht aus, da man nicht erfährt, wer mit welchem Ergebnis geprüft wurde

  • Für den ambulanten Bereich ist dafür ein Verfahren zur externen Qualitätsbewertung zu erarbeiten, dass dem formalen Rahmen der externen Qualitätssicherung im stationären Bereich entspricht (gesetzliche Grundlage, beteiligungs- und leitlinienorientiertes Verfahren, transparente Indikatoren, Veröffentlichung von Ergebnissen)

2 Leistungstransparenz

  • Patienten haben ein Recht auf und wünschen systematische und kontinuierliche Information über erbrachte Leistungen. Patientenquittungen sollten die Regel sein. Zu klären ist, welchen Anstoß die KVen dazu geben können.

  • Notwendig sind klare Konventionen über die Abgrenzung der Leistungsbereiche innerhalb des GKV–Rahmens und der Angebote im Bereich individueller Gesundheitsleistungen.
    Ärzt/innen oder die KV sollten Listen anerkannter Kassenleistungen und von Ige-Leistungen vorhalten, um Transparenz in die Struktur des Leistungsspektrums zu bringen.

  • Es fehlen Beratungsangebote, die Patienten in ihrer Kundenrolle stärken.

Dienstleistungsqualität

  • Kassenärztliche Vereinigungen sollten auch für Patienten ein qualifiziertes Beschwerdemanagement vorhalten, das Patientenbeschwerden und –anliegen zu Kassenärzten verbindlich und systematisch aufgreift. Solche Möglichkeiten sollten öffentlich bekannt und erreichbar sein. Patienten erwarten eine abschließende Information zu den Vorgängen.

  • Nachgefragt werden feste Ansprechpartner bei Unklarheiten mit erbrachten Leistungen oder zu Arztrechnungen

  • Vorgeschlagen wird eine – anonyme – Meldestelle für Abrechnungsbetrug

  • KVern sollen durch gezielte Maßnahmen und Interventionen, z.B. auch im Rahmen eines umfassenden Qualitätsmanagements im ambulanten Vereich gewährleisten, dass Wartezeiten vermieden oder verringert werden und Budgetierungen nicht zu unangemessenen Wartezeiten führen

  • IGe-Leistungen dürfen nicht durch Sprechstundenhilfen im Vorfeld eines Arztkontaktes „aufgenötigt“ werden. Hier sind klare Regelungen erforderlich.

  • Zu diskutieren ist, welche Möglichkeiten KVen haben, um eine angemessene Versorgung alter Menschen in Heimen sicherzustellen.

  • Kassenpatienten wollen von Kassenärzten nicht offensichtlich schlechter gestellt werden als Privatpatienten. Zu diskutieren ist, in welchem Verhältnis der Leistungsumfang, der für Kassenpatienten erbracht wird, zu dem steht, der für Privatpatienten aufgewandt wird. Welche Maßnahmen können die KVer ergreifen, damit dieser Leistungsumfang dem Anteil der GKV-Versicherten am Gesamteinkommen der Ärzte entspricht.

  • Welche Möglichkeiten haben Kassenärztliche Vereinigungen zu einem Strukturwandel beizutragen, der die 5-Minuten-Medizin überwinden könnte?

Barrierefreiheit

  • Kassenärztliche Vereinigungen sind aus Sicht der Patienten im Rahmen des Sicherstellungsauftrags aufgefordert, offensiv und mit großem Nachdruck dafür Sorge zu tragen, dass eine umfassende barrierefreie Versorgung für die unterschiedlichen Behinderungsarten und Zielgruppen möglich ist. Eingeleistet Maßnahmen und der aktuelle Stand dazu sind zu veröffentlichen.

Kommunikationskultur

  • Befragungen von Patienten und bei Aktiven in Selbsthilfeorganisationen verweisen an erster Stelle immer wieder auf die große Bedeutung einer guten und individuellen Arzt-Patienten-Beziehung. Besonders große Erwartungen werden an die gelungene Kommunikation gestellt. Notwendig sind verbindliche Strukturen, die zu einer partizipativen Entscheidungsfindung beitragen (Stärkung der diesbezüglichen Patientenrechte, Ausbildung der Ärzte, Honorierung der Leistung)

  • Kassenärztliche Vereinigungen könnten – so der Vorschlag aus Selbsthilfeorganisationen – Schulungsangebote entwickeln und vorhalten, die zu einer anderen, individuelleren Kommunikation in der Arzt-Patient-Beziehung beiträgt.

Integrierte Versorgung

  • Große Unzufriedenheit äußern Patienten und Selbsthilfegruppen über schlechte Erfahrungen an den Grenzen der unterschiedlichen Versorgungsbereiche. Unter integrierter Versorgung verstehen Patienten eine Versorgung, die sich um ihre Behandlungserfordernisse herum strukturiert und bei der die beteiligten Partner im System von sich aus Verantwortung für geregelte Übergänge und passgenaue Hilfen übernehmen. Zu fragen ist, welche Maßnahmen die KVen initiieren könnten, die das zersplitterte Angebot unterschiedlicher Verträge und Partnerkonstellationen transparenter, übersichtlicher und patientenorientierter gestaltet.

  • Wie können im ambulanten Bereich Versorgungszentren geschaffen werden, die diese Anforderungen einlösen und welchen Beitrag können die KVer hier übernehmen?

  • Verträge zur Integrierten Versorgung müssen öffentlich sein, damit die Leistungen vergleichbar sind und Patienten wissen, warum sie zu welchem Leistungsangebot vermittelt werden und in welchen vertraglichen Verpflichtungen die Behandler/innen stehen. Was können die KVen hierzu beitragen?

  • Welche Möglichkeiten haben KVen aktiv im Sinne einer patientenzentrierten Integrierten Versorgung z.B. bei DMPs Einfluß zu nehmen?

Patientenbeteiligung

  • Patienten und Patientinnen wollen in ihrer Kompetenz und mit ihrem Erfahrungswissen ernst genommen werden. Möglichkeiten der Patientenbeteiligung sollen ausgebaut und bestehende Beteiligungsformen gleichberechtigter gestaltet werden. KVen sollen sich dafür einsetzen, dass Patienten eine Mitsprachemöglichkeit bei
  • Qualitätszirkeln
  • Der Entwicklung von Qualitätskriterien bzw. Standards für die ambulante Versorgung
  • Bei der Planung von Konzepten der integrierten Versorgung
  • bei DMPs

bekommen.


Karin Stötzner
Leiterin von SEKIS – Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle
Vorstand der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen
Albrecht-Achilles-Str. 65, 10709 Berlin
Tel. 030 890 285 37
Fax 030 890 285 40
mobil 0172 161 40 80
stoetzner@sekis-berlin.de
http://www.sekis.de, http://www.DAG-SHG.de

oder

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
– Die Patientenbeauftragte für Berlin –
Brückenstraße 6
10179Berlin
Patientenbeauftragte:
Karin Stötzner
Büro der Patientenbeauftragten
(telelefonisch Mo – Fr, 10.00 – 14.00 Uhr, persönl. Sprechstunde nach Vereinbarung):
Telefon (030) 9025-2010
Telefax (030) 9025-2501
patientenbeauftragte@senguv.verwalt-berlin.de
http://www.berlin.de/lb/patienten/index.html

Zurück zur Presseschau

6 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Beitragskommentare